Hallo StarFreak!

Wir versuchen gleich mal alle deine Fragen zu beantworten. :)

  1. Bei jugendschutzrelevanten Waren muss die Klausel zum Jugendschutz in den AGB hinterlegt werden. Diese kann man in unserem Editor auswählen, bei FSK/USK 18 Medien. Prüfe bitte, ob du einen JS-Beauftragten benötigst (In der Regel schon.). Schau dazu gern mal hier.
  2. Ja, die gibt es. Der Händlerbund führt eine Shoptiefenprüfung durch. Dabei wird geschaut, ob du alles rechtskonform in deinem Shop umgesetzt hast. Fehlt etwas oder ist etwas falsch, bekommst du einen Hinweis.
  3. Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung musst du auch im Shop anbringen.

Liebe Grüße vom Händlerbund-Team

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