Folgender Sachverhalt:

3 Motorräder werden auf gemietetem Motorradtransportanhänger verzurrt. Dabei verzurrt jeder Besitzer sein eigenes Motorrad. Nach ca. 20 km Fahrt wird angehalten um die Ladungssicherung nochmals zu überprüfen. Dabei wird festgestellt, dass eines der 3 Motorräder zur Seite gekippt ist und eines der anderen Motorräder an Tank beschädigt hat. Es wurden keine außergewöhnlichen Fahr- oder Bremsmanöver durchgeführt. 2 Motorräder sind weiterhin stabil verzurrt, beim dritten Motorrad hatte sich die Verzurrung gelockert. D.h. es ist davon auszugehen, dass der eine Besitzer sein Motorrad nicht ordentlich verzurrt hat und es dadurch auf das anderen Motorrad gekippt ist.

Die Privathaftpflichtversicherung des "Schädigers" lehnt erst mal telefonisch ab und verweist auf die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs. Die Versicherung des Zugfahrzeugs lehnt ab, da kein Schaden durch den Betrieb des Fahrzeugs bzw. des angehängten Anhängers verursacht wurde. Zudem ist in den Versicherungsbedingungen des Kfz transportierte Ladung nicht versichert ist.

Die Kfz Haftpflichtversicherung des umgefallenen Motorrads fällt aus meiner Sicht auch aus, das das Motorrad nicht im Betrieb war.

Aus meiner Sicht ist das doch ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung!? Der dritte Motorradfahrer ist seiner Pflicht das "Ladungsgut" (auch wenn es sich um eine Motorrad gehandelt hat) ordentlich zu sichern nicht ordentlich nachgekommen.