Im Laufe der letzten Jahre habe ICH Geldschenkungen (schriftlich nachweislich zweckgebunden für Bausparvertrag, Kauf ETW) von meiner Mutter erhalten, welche in einen Bausparvertrag (nur auf meinen Namen) eingezahlt wurden, um damit für MICH den Kauf einer ETW zu finanzieren (müsste aus gesundheitlichen Gründen dringend an die Ostsee ziehen). Im Grundbuch soll ebenfalls nur ICH als Eigentümer eingetragen werden. Im evt. Trennungs-, Scheidungsfall würden die Geldschenkungen nicht unter den Zugewinnausgleich fallen, sondern als MEIN Anfangsvermögen gelten. Würde somit auch die nachweislich von meiner Mutter über Geldschenkungen finanzierte ETW nicht beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden? Wie würde es sich mit einem Rest-Darlehen verhalten, welches nur auf meinen Namen laufen und nur von mir abgezahlt werden würde?Würde der über mein Darlehen finanzierte Rest - ETW - Wert beim Zugewinnausgleich mit berücksichtigt werden? Hätte im Todesfall meines Mannes sein unehelicher Sohn über den Pflichtteilsanspruch irgendwelche Ansprüche an meiner ETW?