Wir haben ein 2Fam.Haus mit einem Mieter gekauft. Da dem Mieter die Garage mitvermietet wurde, haben wir jetzt die Frage ob er den Stellplatz davor mitnutzen darf? Die Garage steht auf dem mit Tor zu schließendem Grundstück und wir dieses aufgrund unserer 3 Kinder auch schließen möchten. Wenn jetzt aber Besuch von unserem Mieter auf dem Platz vor der Garage parkt, dadurch das Tor nicht zu schließen ist und unsere Kids auf die Strasse bzw. auch an das Besucherfahrzeug können. Wie verhalten wir uns da? Können wir das Parken vor der Garage verbieten??