Ich habe einen Job bekommen für den ich aber einen Führerschein brauche. Ich beziehe Hartz 4. Das Amt hat mir zugesichert, den Führerschein in Höhe bis 1200 Euro zu übernehmen, aber NUR in Verbindung mit diesem Job! Meine Probezeit endet in 6 Wochen und bis dahin habe ich den Führerschein wahrscheinlich erst zu zwei Drittel. Wenn ich vom Arbeitgeber nicht übernommen werde, darf das Amt dann die bisher entstandenen Führerscheinkosten zurück fordern? In der Bewilligung zur kostenübernahme stand davon jedenfalls nichts! Mündlich wurde mir vom Amt aber schon angedeutet, dass es wohl so wäre.