Hallo

Ich habe eine steuerliche Frage für 2019 zum Grundfreibetrag.

Mal angenommen eine Person bezieht von Januar bis November eines Jahres Hartz IV und ist nebenbei Selbstständig ohne Gewinn/Einnahmen (z.B. Existenzgründung erst kürzlich erfolgt).

Im Dezember des Jahres wird die Person wieder Arbeitnehmer mit einem Arbeitslohn von 2000€ Brutto.

Der Steuerfreibetrag für 2019 liegt bei 9168€ und Hartz IV ist Steuerfrei.

Könnte diese Person sich die ″restlichen″ 7168€ (Differenz aus Lohn & Grundfreibetrag) vom Geschäftskonto auszahlen (z.B. weil die Selbstständigkeit beendet wird und Waren, Patente o. Lizenzen verkauft werden) ohne Steuern auf dieses Einkommen zahlen zu müssen, oder interpretiere ich den Grundfreibetrag möglicherweise falsch?

Diese Frage entstammt rein aus persönlichen Interesse.