Hi Mirjana,

Sehr geehrter Herr xy,

<klassisch, kann man stehen lassen- aber unbedingt den richtigen Namen schreiben>

seit ich denken und hören kann, begleitet mich die unterschiedlichste
Musik auf all meinen Wegen.

<es ist nie gut mit einem ICH-Bezug zu starten; dass Komma ist glaube falsch>

Sei es im Auto, in der S-Bahn oder auch nur
vor dem Computer.

<Kein vollständiger Satz, nur ein Nebensatz. Zudem überflüssig, da schon beschrieben wurde "auf all meinen Wegen">

Für eine Ausbildungsstelle bei Ihnen im Sender
interessiere ich mich schon seit längerer Zeit,

<gut>

da mich das Medium Radio, allgemein sowie beruflich seit der Kindheit fasziniert.

<und was hat das konkret mit DEM Sender zu tun? Scheint beliebig austauschbar zu sein; was genau macht den Reiz aus?>

Um meinen Traum, später in der Radiobranche arbeiten zu können zu verwirklichen, möchte ich nun den ersten Schritt wagen und mich bei Ihnen als Kauffrau für Marketingkommunikation bewerben.

<auch hier: stelle den Satz um, sodass der ICH-Bezug hinten steht. Vergiss den Konjunktiv! Möchtest du den ersten Schritt wagen oder gehst du den ersten Schritt?>

Es wird leider nicht klar warum genau die Radiobranche DIE Branche ist. Ok, du hast ein Faible für Musik, den haben viele. Warum dann nicht Promoter? Veranstalter? Produzent? Plattenlabel? Warum unbedingt Radio????

Leider wird auch null erläutert warum Kauffrau für Marketingkommuniation.

Was ich lese ist, dass hier jemand aus nicht geklärten Gründen Musik mag und deshalb nach irgendeinem Job sucht der in der Nähe von Musik stattfindet.

Was ich NICHT lese ist, dass sich jemand genau mit MEINEM Sender identifiziert bzw. MEINEN Leistungen als Arbeitgeber und ich lese auch nicht welche Qualifikationen bzw. Passionen du in Bezug auf Marketing mitbringst.

Ohne sehr sehr gute Zeugnisse oder interessanten Hobbys / Nebenbeschäftigungen im Lebenslauf würde ich dich nicht einladen.

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Musik ist Leidenschaft. Kein anderer Sender bringt dieses Lebensgefühl besser zum Ausdruck als Ihr Sender. Musik, insbesondere Ihre, begleitet mich Zeit meines Lebens, sei es im Auto, in der S-Bahn, vor dem Computer, eben auf all meinen Wegen.

Radio fasziniert mein Leben, daher hege ich schon seit langer Zeit den Wunsch auch beruflich in dieser Branche Fuss zu fassen.

Markting ist....|ein kurzer Absatz darüber warum du ins Marketing willst|

Eine Ausbildung zur Kauffrau zur Marketingkommunikation bei Ihnen im Haus ist mein erklärtes Ziel und absoluter Wunschtraum.

Auf Ihre Einladung zu einem persönlichen kennenlernen freue ich mich sehr und bin sicher Sie von meiner Motivation und meinen Qualifikationen zu überzeugen.

Sollten Sie bis dahin Fragen haben erreichen Sie mich jederzeit unter HANDYNummer oder per E-Mail.

Beste Grüße (von Ihre neuen Auszubildenden) - das in Klammern kannste weglassen wenn du unsicher bist

Mirjana XYZ

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Kann ein Port sein (guck mal online bei sipgate mit welcher ip und welchem port dein phoner angemeldet ist und poste den hier), kann aber auch eine fehlkonifguration des headsets sein (nehme mal an ein usb-headset?) welches headset nutzt du ?

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Es gibt die sog. "Button"-Lösung. Heißt im Klartext, dass im Bestellprozess eindeutig hervorgehen muss, ab wann es kostenpflichtig wird - ein "aus Versehen" wird so unmöglich. Meist steht dann auf dem Button sowas wie "jetzt kostenpflichtig bestellen" oder sowas. Fehlt ein solcher Button, dass ist der Kauf ohnehin unbeschränkt nichtig (sofern man die Leistung nicht nutzt). Außerdem bist du vermutlich 1999 geboren - und damit nicht voll geschäftsfähig - nur im Rahmen des Taschengelds. Eine hohe Rechnung ist daher ebenfalls nichtig.

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nein, er kann nicht einfach sagen er macht da nicht mit. Wenn es elementarer Bestandteil des Arbeitsvertrags ist, ist er daran gebunden. Ist es eine Zusatzvereinbarung, dann kann er diese natürlich kündigen - die Fristen dazu sind individuell. Wenn er trotzdem nicht zahlen möchte, dann kannst du das abmahnen (ja, auch der Arbeitgeber kann abgemahnt werden), im Zweifelsfall einklagen. Ist die Frage ob du das wirklich so durchziehen willst, gibt Arbeitgeber die reagieren darauf allergisch. Kannst dir die Spesen auch am Jahresende von der Steuer wiederholen.

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Ein bischen ungenau formuliert.....Spesenanspruch entsteht dann, wenn eine mindestens 8-stündige Abwesenheit vom regelmäßigen Arbeitsort vorliegt. Reisezeiten zählen dazu. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet alle Kosten zu übernehmen. Beispielsweise kann, aber muss er den Verpflegungsmehraufwand nicht übernehmen, es sei denn er hat sich irgendwo dazu verpflichtet. Für den Fall kann man das aber im Rahmen der Steuererklärung mindernd geltend machen.

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Nicht dein Ernst, oder?

Dein Welpe braucht Sicherheit - und keinen Campingplatz. Gewöhn ihn an ein neues zuhause und pfeif auf Camping.

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Deine Freundin sollte ihre Familie schützen! Also hingehen und sich brav vergewaltigen lassen - wann immer es gewünscht wird! Der Vergewaltiger kommt bei so viel Bereitschaft bestimmt nicht auf die Idee der Familie dann etwas anzutun, vor allem dann nicht, wenn er deine Freundin an andere für Gruppensex vermieten kann. Und für den Fall, dass du wirklich sicher gehen willst, dann gehe mit, erzähl davon, dass du nun eingeweiht bist und ebenfalls helfen möchtest - und lass dich auch vergewaltigen. Das ist am sichersten.

Oder geh VERDAMMT NOCH MAL zur Polizei - JETZT!!

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Wieso fällt ALG 2 automatisch weg? Witwenpension / rente ist normales, anzurechnendes Einkommen! Du schreibst, er ist 63. Das riecht nach Altersrente / -pension - das Amt kann ab genau diesem Alter die Verrentung "erzwingen" und ist damit raus aus der Zahlungspflicht. Also: Grund ist Verwitwung - weiter Anspruch (die Pension / rente ist anzurechnendes Einkommen), KV zahlt das Amt. Grund ist Alter - kein Anspruch! Hier ist bei Notlagen das Sozialamt zuständig (bei den Einkünften kann man sich das aber getrost sparen), evt. hilft Wohngeld. Ingesamt beschreibst du einen Sachverhalt, auf den wir seit Jahren! massenhaft zusteuern - Altersarmut. Leider nix besonderes. Zur Pfändung: Eine Pfändung bleibt entsprechend erfolglos (wenn man sich wehrt und sie nicht stillschweigend zulässt), sobald das Einkommen unter 1050 € liegt (außer, es handelt sich um Kindesunterhalt, da darf schon früher gepfändet werden, nur so nebenbei)

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äh....

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Als Bohrkern wird ein zylindrischer Körper bezeichnet, der mit Hilfe eines Kernbohrgerätes aus Gesteinen, Baustoffen oder Bauwerken entnommen wird. Auf diese Weise können entweder runde Öffnungen geschaffen werden oder Prüfkörper gewonnen werden. Insbesondere bei der Güteüberwachung von Beton und Asphalt werden häufig Bohrkerne hergestellt, um die Qualität des Baustoffs beurteilen zu können. So lassen sich am Asphaltbohrkern beispielsweise neben den Schichtdicken auch der Bindemittelgehalt, die Kornverteilung und der Hohlraumgehalt bestimmen.[1]

In der Klimaforschung werden Eisbohrkerne zur Analyse vergangener klimatologischer Verhältnisse verwendet.

Quelle: Wikipedia

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Welche GraKa? SSD verbaut? HD-Kapazität? optische Laufwerke? bissl dürftig die Angaben....

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Na das lässt sich pauschal kaum sagen. Kommt auf die Licht- und Raumverhältnisse an, aber natürlich auch auf die eigenen Vorlieben. EINE Farbe ist meiner Meinung nach zuwenig, zwei Farben sollten es sein - damit Harmonien und Kontraste entstehen können die lebendig und aussagekräftig sind. Mehr als zwei Farben wird schon schwierig, das wirkt schnell "bunt" wenn man nicht weiss was man tut! Kleiner Tipp: Schwarz und Weiss sind KEINE Farben! Basierend auf deinen Vorschlägen kann z.b. eine Kombination aus Mint-Grün und ein kräftiger Flieder- oder Lavendelton prima aussehen. Wirkt aber besser in hellen Räumen. Hellgrüne Wände (bitte nicht alle) passen z.b. zu roten Deko-Elementen ganz toll!

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Also....viele Fragen auf einmal:

  1. Ja, du kannst selbstständig und arbeitslos sein - wichtig ist, dass du unter 15 Std / Woche bleibst.
  2. Die Versicherungen bekommst du in dem Fall NICHT abgezogen, da du über die Agentur versichert bist und die Selbstständigkeit weder zeitlich, noch finanziell überwiegt.
  3. Du musst die Nebentätigkeit - egal ob selbstständig oder nicht - melden, sonst kommt dir das Amt quer.
  4. Dein Freibetrag liegt höher als 165,- € bei Selbstständigkeit. Grundsätzlich kannst du 30% von deinen Einnahmen als Betriebsausgaben geltend machen. Das ist dann dein Einkommen, von dem 165,- € frei sind. Sind deine Ausgaben Höher als 30%, dann kannst du auch die geltend machen - musst sie aber nachweisen. Ist bei dem Lohn und den Stunden aber nicht relevant.
  5. Je nach Tätigkeit brauchst du eine Gewerbeanmeldung (Kostet je nach Gemeinde ca. 15-35 €), vom Finanzamt bekommst du dann eine Steuernummer. Freie Berufe benötigen keine Gewerbeanmeldung, hier musst du direkt zum Finanzamt und dir eine Steuernummer zuteilen lassen.
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Der Ping ist das entscheidende. Und UMTS / LTE sind hier nur bedingt empfehlenswert, da - wie du selbst erkannt hast - starke Schwankungen normal sind. Grundsätzlich ist das aber ausreichend - je nachde wie "hardcore" du einsteigen willst.

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