Unser Vermieter hat uns bei Unterzeichnung des Mietvertrags eine bestehende Küche verkauft. Vor kurzem hat unser Vermieter uns den Mietvertrag gekündigt wegen Eigenbedarf. Er bestand auf eine Demontage der Küche, außer wir unterzeichnen einen Aufhebungsvertrag. Dann würde er die Küche für einen geringen Betrag zurückkaufen. Wir haben den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben. Nach Demontage der Küche sind hinter den Schränken die Wände durch die Elektrogeräte leicht verrußt und teile der Tapete durch entfernen der angeklebten Verblendungen abgerissen. Sind wir nun zum tapezieren und streichen dieser Wände verpflichtet?

Desweiteren sind am Boden unter den Küchenelementen Schäden im Parkett aufgetaucht. Können wir dafür haftbar gemacht werden?