Hallo, bei mir liegt folgende Situation vor: Ich war 2 Jahre als Elternzeitvertretung mit JobBezeichnung xy (Grund stand auch im Vertrag) angestellt. Nun hat sich die Frau, die ich vertrete, entschieden, noch das dritte Jahr Elternzeit zu nehmen. Daraufhin habe ich aber keinen Verlängerungsvertrag bekommen, sondern einen neuen - ohne Bezug zum ersten, jedoch auch wieder befristet auf das eine Jahr. Diesmal fehlt aber die Begründung für die Befristung. Ist dies normal/in Ordnung? Beim ersten Vertrag einen Grund aufzuführen und beim zweiten nicht? Außerdem ist meine JobBezeichnung eine andere als während der ersten Befristung, wo noch explizit Elternzeitvertretung als Grund drin stand. Gibt's hier irgendeine Möglichkeit, dass diese zweite Befristung unrechtmäßig ist?

Könnte da der AG mit der Trumpfkarte um die Ecke kommen, dass ein Sachgrund nicht zwingend im Vertrag angegeben sein muss, sondern dass es reicht, dass der AG einen Grund nachweisen kann?