Meine Frau und ich werden in der kommenden Woche die Schlüssel für das von uns zuletzt gemietete Haus zurückgeben. Da wir den Verdacht haben, dass die Vermieterin, mit der wir bereits 3 Prozesse geführt haben, nicht erscheint, sondern ihren Anwalt vorschickt, möchte ich gern wissen, ob dieser für die Entgegennahme und Quittierung der Schlüssel eine schriftliche Vollmacht braucht. Oder reicht seine Bevollmächtigung als juristischer Vertreter vor Gericht aus?
Braucht ein Rechtsanwalt außerhalb einer gerichtlichen Vertretung seines Mandanten eine schriftliche Vollmacht,um in seinem Namen zu handeln?
Recht,
Mietrecht,
schlüsselübergabe
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