Urlaub nach längerer Krankheit? Muss ich den sofort nehmen?

Hallo Community,

ich bin 50 Jahre alt w, hatte Vollzeit gearbeitet und bin 2016 an Brustkrebs erkrankt. 15 Monate war ich deswegen arbeitsunfähig. im September 2017 habe ich nach Chemotherapien + Betrahlungen für 4 Wochen eine Wiedereingliederung gemacht.

Ich arbeite als Sozialpädagogin mit sehr bildungsfernen Menschen und soll auf ärztlioczhen Rat den damit zusammenhängenden Stress im Rahmen der Rückfallprophylaxe ersteinmal reduzieren, So bekam ich nach der Reha eine Arbeitsfähigkeit von nur 3- >6 Std/täglich zugesprochen.

Mein Arbeitgeber hat mich überedet sogar auf nur 20 Stunden zu reduzieren, damit ich mich besser schonen könne. Nun erfuhr ich, dass ich keinen Anspruch habe wieder auf Vollzeit zu gehen, wenn die Rente ausläuft. Tolle Teilzeitfalle!

Seit 05.10.17 arbeite ich wieder sozialversicherungspflicht (halbtags, vorher Vollzeit) da ich einen GdB von 70 und nun einen bis Ende 2018 befristeten Anspruch auf erwerbsunfähigen Rente zugesprochen bekommen habe .

Da ich eine Tochter (16) habe, wollte ich in 2016 in den Sommerferien 3 Wochen Urlaub nehmen, bin aber vorher erkrankt. so dass ich jetzt noch 15 Tage gesetzlichen Urlaub (der tarifliche ZusatzUrlaub / Einzelhandelstarif Niedersachsen/ ist ja wohl leider verfallen wie ich hörte) aus 2016 und die 34 Tage aus 2017, also 49 Tage alten Urlaub (für 2016+2017) habe .

Ich bin nun gerade eben wieder eingearbeitet und seit 2 Monaten am Start. Zwischendurch hatte ich bereits eine Woche Urlaub genommen. Noch immer habe ich nicht mein eigentliches Aufgabenfeld zurück. Nun ist meiner Chefin aufgefallen, dass ich noch so viel Urlaub habe und sie will mich zwingen, den gesamten Urlaub 2016 und 2017, also 49 Tage noch in diesem Jahr zu nehmen. Das bedeutet. ich soll wieder gehen und bis Jahresende Urlaub machen! :-( - Das möchte ich aber nicht, da ich froh bin wieder da zu sein und schon lange genug gebraucht habe mich in die Software etc. wieder einzuarbeiten ( ich habe 20GdB aufgrund einer erhöhten Merkschwäche etc. erhalten.) und mit dem neuen Team warm zu werden.

Kann die Betriebsleitung mir das einfach so aufdrücken ? (Die Argumentation ist, dass man meine Krankheitsvertretung (die jetzt auch nur noch habtags arbeitet) nur noch bis Ende 2017 behalten wolle und es keinen Sinn mache mir Klieneten zu übergeben, wenn ich sooft nicht da sei.... weshalb "dringende Betriebliche GRünde" vorlägen

Habe ich kein Recht den Urlaub aus 2017 erst bis ENDE 2018 genommen haben zu müssen !? Kann sie das einfach von mir verlangen !? Kann ich nicht wenigstens über die Hälfte der 49 Tage frei verfügen !? Einen Betriebrat hat unsere Firma (100 Mitarbeiter) leider nicht :-( . Wer kennt sich aus !?

Danke im Voraus für Euren vernünftigen Rat

Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch, Zwangsurlaub
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.