Hallo.

Ich habe neulich ein Schreiben bekommen, dass ich doch bitte meine Bewerbungsbemühungen nachweisen soll.

Das Problem an der Sache ist, dass ich mich nicht für Ausbildungen beworben habe - Sondern für den ersten Arbeitsmarkt.

Nachweisen soll ich 5 Monate - In diesen Monaten bin ich umgezogen, Papa geworden und war 3 Wochen lang jeden Tag in der Kinderklinik, weil der Kleine einen schwierigen Start in´s Leben hatte..

Vor meinen Umzug hat meine Vermittlerin zugestimmt, dass ich keine Bewerbungen für Ausbildungen schreibe, wenn ich eh umziehe (Bis dahin war noch nicht klar wohin) und zum Jahresende kein Betrieb einen Lehrling einstellt.

Die 920 € Rückzahlung habe ich natürlich nicht.. Zusätzlich habe ich auch erst durch Google erfahren, dass man über 21 Jahren (Bin im Juli 21 geworden) Bewerbungen nachweisen muss. Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht..

Kann man den Menschen von der Familienkasse diese Geschichte plausibel erklären und hat eine Chance? Oder kann ich mich schonmal auf die Rückzahlung einstellen?..

LG