Der Kaminfeger meint das meine Dunstabzugshaube nur betrieben werden darf, wenn das Fenster gekippt ist und das ein Schalter am Fenster angebracht werden muss, welcher den Stromkreis bei geschlossenem Fenster unterbricht. Wir bekommen im Februar 2013 im ganzen Haus neue Fenster. Müssen wir für das Küchenfenster beim Fensterlieferanten Vorkehrungen anmelden? Nebenbei bemerkt: Unsere Küche hat eine Schiebetür welche immer offen steht. Wieso denn ein solcher Aufwand?