![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Wie schon geschrieben: Gemeinsam gekauft - gemeinsames Eigentum - gemeinsam in`s Grundbuch eintragen lassen. Das wäre "normal". Wie auch schon geschrieben: Mit der Verehelichung wurde evtl. ein Ehevertrag (Ehe- und Erbvertrag) geschlossen? Dann wäret ihr in "Gütergemeinschaft" ins Grundbuch einzutragen.
Du kannst Dich also als Eigentümerin nachträglich eintragen lassen: Ohne Ehevertrag dann mit Einwilligung deines Mannes (durch Notar); mit Ehevertrag: Diesen bei Gericht einreichen und das Grundbuch umschreiben lassen. Falls Ehevertrag gemacht: Geh mal zum Amtsgericht -Grundbuchamt- und schau mal in`s Grundbuch. Du könntest schon drinnen stehen.
Zwingend notwendig ist deine Eintragung nicht, aber besser (sicherer für alle).