Ist es möglich nach dem Bestehen der juristischen Zwischenprüfung im Jurastudium, alle Vorlesungen noch einmal zu besuchen?
Also man besteht die Zwischenprüfung, wird somit nicht exmatrikuliert und fängt dann an alle Vorlesungen ab dem 1 Semester nochmals zu belegen (man hängt also Semester ans Studium), um Lücken zu schließen etc. oder muss man dann die großen Übungen machen?
Danke im Voraus