Bei mir wurde Borderline/Panikstoerung während meiner jetzigen SaZ Laufbahn diagnostiziert.(nicht einsatzbedingt) Ein Behindertenausweis soll beantragt werden. (Grad der Behinderung mindestens 50 )

Ich will nach wie vor meinen Dienst bis DZE wahrnehmen und kann diesen auch im Inland ausüben.
1. kann ein dienstunfaehigkeitsverfahren aufgrund der Anerkennung dieser psychischen Krankheiten angeordnet werden?

2.kann ich den behinderungsgrad einfach anerkennen lassen wie ich es als Zivilist kann?

3.muss ich um meinen Arbeitsplatz fürchten und somit einen finanziellen und sozialen Notstand erwarten? (kein Anspruch auf den berufsfoerderungsdienst, sprich keine uebergangsgebuehrnisse keine Abfindung keine Wiedereingliederung in das zivile Leben und keine Möglichkeit auf eine weitere Verbeamtung (Staatsdienst allgemein) und somit eine Vorstellung beim Arbeitsamt und Verlust des noch nicht abbezahlten Einfamilienhauses ? )

4.etwas doppelt gemoppelt ich weiß aber für mich noch einmal separat wichtig:

kann ich mit dem grad der Behinderung noch als Beamter auf einem Amt tätig sein wenn ich meine Arbeit voll ausüben kann? Mit der Einschränkung manchmal eben eine Angst Attacke zu haben.(ohne jemandem zu schaden das ganze läuft innerlich ab.)