Antwort
Die Aussage, es gäbe keine Definition für den Begriff „Anwesen“ in Bezug auf eine Immobilie, stimmt nicht. Als Anwesen werden Immobilien in gehobenerer Ebene bezeichnet, aber nur wenn es um die Gesamtheit eines zusammenhängenden Immobilienbesitzes geht. Z. Bsp.: ein Wasserschloss mit Brücken, Seen, Nebengebäuden, Ställe, das Herrenhaus bzw. das Schloss an sich usw. bezeichnet man in seiner Gesamtheit als „das Anwesen“. Für die Definition ist auch wichtig, dass mit „Anwesen“ immer auch die Qualität mit bezeichnet wird, die in der Regel sehr gehoben ist oder einmal war (bei verlassenen oder zu sanierenden Anwesen zutreffend).