Darf eine Bushaltestelle vor Grundstückseinfahrten eingerichtet werden?
Vor meinem Grundstück soll eine Bushaltestelle eingerichtet werden. Die 15m-Zone zu beiden Seiten des Haltestellenschildes ergeben sich aber nur dann, wenn man die Längen der abgesenkten Bordsteine meiner zwei Grundstückseinfahrten zu beiden Seiten des Hauses mit einrechnet. Ist das zulässig?
Und weiß vielleicht jemand, ob es eine Regel dagegen gibt, daß ein Linienbus mitten auf der Straße hält, anstatt an die Bordsteinkante heranzufahren? Hintergrund der Fragen ist die Vernichtung von 8 - 10 Parkplätzen für zwei Bushaltestellen in einem eh schon engen Wohngebiet. Danke für's antworten!
Bus,
ÖPNV