Hallo, nach meinem Wissen sind die Kosten eines Ehevertrages beim Notar vom Reinvermögen abhängig. Also Gesamtes Vermögen - Verbindlichkeiten beider Ehegatten.

Kann man jetzt ein geringeres Reinvermögen angeben oder erzeugen (zB Geld abheben vor Notartermin) oder macht das gar keinen Sinn, da dann dieses Vermögen nicht geschützt ist bei einer Scheidung?