Meine Frau hat als OP-Schwester in einem Krankenhaus gearbeitet und ist mittlerweile im neunten Monat schwanger. Im OP Bereich ist es üblich, dass sobald eine Schwangerschaft festgestellt wird, ein Arbeitsverbot folgt.

Arbeitszeugnis

Frau Mandy Müller, geboren am 17.03.1990, war vom 01.07.2013 bis zum 31.08.2014 im St. Elisabeth - Krankenhaus als Operationstechnische Assistentin in Teilzeit beschäftigt.

Das St. Elisabeth - Krankenhaus ist das zweit größte Krankenhaus der Stadt und in katholischer Trägerschaft. Als Krankenhaus der medizinischen Regelversorgung hat es in wichtigen medizinischen Fachrichtungen überregionale Bedeutung erlangt. Das Krankenhaus verfügt über 380 Betten mit verschiedenen Fachabteilungen: Gynäkologie, Senologie, Geburtshilfe, Urologie, Innere Medizin mit Palliativmedizin, Traumatologie und Orthopädie.

Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität ist das Krankenhaus auch Ausbildungsstätte und verfügt über eine eigene Krankenpflegeschule.

Frau Müller arbeitete im Operationssaal unseres Hauses. Der OP- Trakt besteht aus 6 Sälen in denen Patienten aus den Fachgebieten der Chirurgie, Urologie, Traumatologie, Gynäkologie und Senologie operiert werden.

Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte u. a.:

  • Umgang mit Sterilgut und Beachtung der erforderlichen hygienischen Besonderheiten in einer operativen Abteilung
  • Patientenbegleitung und Lagerung zu verschiedenen operativen Eingriffen
  • die normgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien
  • Vor - und Nachbereitung der OP-Säle nach hygienischen Richtlinien
  • Durchführung der Tätigkeiten des unsterilen Saaldienstes
  • lnstrumentieren von Eingriffen in den Abteilungen der Chirurgie, Urologie, Traumatologie, Gynäkologie und Senologie

Sie eignete sich die notwendigen Kenntnisse sehr schnell an, so dass sie bereits nach kurzer Zeit selbständig und verantwortungsbewusst arbeiten konnte.

Frau Müller war eine sehr zuverlässige und engagierte Mitarbeiterin und zeigte stets ein hohes Maß an Eigeninitiative, Leístungs- und Einsatzbereitschaft. Alle Aufgaben erledigte sie selbständig, zielgerichtet und sorgfältig. An innerbetrieblichen Fortbildungen nahm sie regelmäßig teil.

Sie verfügte über umfassendes und vielseitiges pflegerisches Fachwissen, dass sie gezielt und effektiv in der praktischen Arbeit einsetzte. Sie erfüllte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten war jederzeit sehr vorbildlich. lm Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen verstand es Frau Müller, stets eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen. In den Gesprächen mit den Patienten war sie stets freundlich, kompetent und zuvorkommend.

Frau Müller befand sich ab dem 07.04.2014 im Beschäftigungsverbot. Das befristete Arbeitsverhältnis von Frau Müller endete am 31.08.2014.

Wir bedanken uns für ihre stets vorbildlichen Leistungen und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.