Einen Waffenschein brauchst Du nur zum Führen (zugriffsbereites bei sich Tragen des Luftgewehrs). Für den Transport (erlaubnisfreies Führen) benötigst Du lediglich ein verschlossenes Futteral, also wenn Du von zu Hause zum Schießstand möchtest oder ähnliches. Eine Waffenbesitzkarte brauchst Du für das LG, wenn dieses nachweislich nach dem 01.01.1970 gebaut wurde und kein F im Fünfeck besitzt oder aber die Waffe mehr als 7,5 Joule Bewegungsenergie hat. Ist die Waffe vor dem 01.01.1970 gebaut oder stammt sie aus DDR-Produktion und hat keine F-Kennung, ist sie frei ab 18 Jahren zu erwerben. Aber Vorsicht: Diese Waffen können mehr als 7,5 Joule Bewegungsenergie haben und man darf dann mit ihnen nicht zu Hause im Keller schießen! Schießen zu Hause darf man mit Luftdruckwaffen nur dann, wenn diese unter 7,5 Joule Bewegungsenergie haben und das Geschoss keinesfalls das Grundstück verlassen kann.
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