Hallo, es gab eine Trennung im Bekanntenkreis, der Mann ist ausgezogen und wird nun alleinerziehender Vater für seine 11-jährige Tochter sein. Leider gestaltet sich die Wohnungssuche sehr schwierig, hier in der Stadt ist es sowieso schon fast utopisch, eine bezahlbare Zwei-Zimmer-Wohnung zu finden. In diesem Fall sind zudem die finanziellen Mittel leider sehr beschränkt. Nun hätte er die Möglichkeit, in eine Einzimmerwohnung zu ziehen. Darf er das, auch wenn dann er und das Mädchen im gleichen Zimmer schlafen müssen? Natürlich mit dem Ziel, langfristig doch noch eine größere Wohnung zu finden. Er ist sich nicht sicher bezüglich der Rechtslage und online haben wir nicht so viel dazu gefunden. Vielleicht sind ja welche unter euch, die sich da auskennen.
LG und danke im Voraus