Hallo, ich hätte am 30.11.12 meine Praktische Fahrprüfung für Motorrad gehabt und habe vorher dementsprechend die Prüfungsgebühr an den Tüv überwiesen. Es lief jedoch so das der Fahrprüfer die Prüfung noch vor beginn der Fahrt absagte da es ihm zu kalt war (+0.5 Gard) obwohl die Straßen weder glatt noch verschneit waren. Ärgerlich genug das ich die Prüfung sehr warscheinlich erst im nächsten Jahr machen darf, was die neuen Führerscheinreglungen einschließt, ist das ich die Prüfungsgebühr von 112,81€ angeblich nicht erstattet bekomme.

Hier meine Frage: Ist das Rechtens? Schließlich hat der Prüfer von sich aus die Prüfung abgesagt und mich im kalten stehen lassen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das ich dafür zahlen soll und nix wiederbekomme.

Bitte klärt mich auf :) LG