Folgende Situation: Wir leben seit mehr als 6 Jahren als Mieter in einem Neubau im 1. Stock. Im Treppenhaus herrscht sehr schlechte Luft und setzten das Fenster auf Kippe. In der Nacht blieb es geschlossen und draußen herrschten zweistellige Temperaturen. Der Eigentümer im Altbau (Alt- und Neubau sind in einem Haus, nicht durch eine Wand oder ähnliches getrennt!) schließt das Fenster immer wieder, erst noch ohne Begründung, irgendwann mit der Begründung, dass durch die „kalte“ Luft seine Pflanzen im Treppenhaus kaputt gehen würden. Wir haben es dennoch weiterhin das Fenster immer wieder auf Kippe gesetzt, aber nach 3 Minuten wird es immer wieder geschlossen. Nun hatte er den alten Griff am Fenster gegen einen Griff mit Schloss ersetzt, sodass wir nun nicht mehr in der Lage sind das Fenster überhaupt zu öffnen. Es ist auch nur das Fenster in unserer Etage. Alle anderen Fenster haben weiterhin den gleichen Griff, der sich jederzeit öffnen lässt. Wir sehen das als nötigend und diskriminierend an. Ein Kompromiss mit dem Eigentümer ist leider nicht möglich, da wir in der Vergangenheit schon öfters mit dem Eigentümer Probleme hatten, z. T. sogar gerichtliche. Der Verdacht besteht, dass er nur erreichen will, dass wir ausziehen. Und unser Vermieter kümmert sich auch nicht darum.

Darum meine Frage, darf er als Eigentümer das Fenster mit einem Schloss versehen, sodass ich nicht mehr das Recht habe, das Fenster zu öffnen?