Zollbestimmungen

Mit dem Beitritt Ungarns sowie der Tschechischen und der Slowakischen Republik sind die Zollkontrollen an den Grenzen weggefallen. Das bedeutet jedoch nicht, das uneingeschränkt Waren ein- und ausgeführt werden dürfen.

Folgende Begrenzungen bei der Einfuhr nach Ungarn bestehen weiterhin:

250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 GrammTabak. (Lohnt sich nicht einzuführen, denn in Ungarn ist es günstiger).
Medikamente dürfen für den eigenen Gebrauch in bestimmten Mengen mitgebracht werden.
Bei der Ausfuhr gibt für Kunstgegenstände, Schmuck und Antiquitäten besondere Auflagen.

Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (z.B. Ukraine, Serbien) gelten besondere Zollvorschriften. Die Freimengen für die Einfuhr von Tabakwaren sind hier beschränkt. Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Tabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende.

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