Ist der Pool frei zugänglich, haftet sogar der Vermieter bei z. B. Ertrinkungsunfall. Er muss dafür sorgen, dass z. B. Nichtschwimmer keinen Zugang haben. Der Vermieter haftet, nicht der Poolbesitzer. Mit der Zustimmung, den Pool aufbauen zu können, sitzt er in der Falle. So ist das in Deutschland (-: