Folgender Fall:

Bei einem Behinderungsgrad von 50% auf dem Ausweis durch den Versorgungsamt unbefriste bestätigt.

Der Arbeitgeber bittet den Mitarbeiter im Betrieb zum Besuch des Betriebsarztes.

Inwieweit darf der Betriebsarzt die ärztlichen Befunde des kranken Mitarbeiters verlangen?

Es müsste doch der Ausweis ausreichen.

Danke für die Antwort.