Ich wohne in einer Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Der Hauswasseranschluss befindet sich in meiner Diele. Es gibt keine separaten Wasseruhren oder Absperrhähne für die Mieteinheiten über und neben mir.

In wie weit muss ich dem Vermieter (welcher das Haus mitbewohnt) und den anderen Mietern Zugang zu meiner Wohnung gewähren? Darf der Vermieter aufgrund dieser baulichen Eigenschaften dauerhaft einen Schlüssel meiner Wohnung einbehalten?

Zusatzfrage, um das Problem zu verdeutlichen: Ist es überhaupt zulässig einen Hausanschluss in einer vermieteten Wohnung zu haben? Da dieser von allgemeinem Interesse ist, wirkt er doch gegen mein Hausrecht als Mieter?