Naja, dafür muss man wissen, dass ein Kaufvertrag unabhängig von der Übergabe gemacht wird. Das sind 2 Gesetze im BGB.
Zumal hat es ein Kaufvertrag durch Preis und Kaufsache gegeben, worüber ihr euch geeinigt habt. Ein KV hat folgende Pflichten für beide Parteien. Einmal die Sache zu übergeben und Besitz, sowie das Eigentum zu übertragen. Die Pflicht des Käufers wäre die Bezahlung.
Kommt einer den Pflichten nicht nach, also tritt dem KV zurück, kann keine Herausgabe verlangt werden. Da Herausgabeansprüche nur durch den Eigentümer geltend gemacht werden können. Dieser ist der Käufer in dem Fall noch nicht geworden.
Das einzige was Ihnen zustehen könnte wäre ein Anspruch auf Schadensersatz, sollten Sie nun einen Finanziellen Schaden erlitten haben... (Auto, welches Sie für die Arbeit gebraucht hätten und es fest auf Absprachen eingeplant hätten).
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.