Guten Tag,

Ich hab eine Vorladung von der Polizei bekommen wo ich als Zeuge antreten soll. Es geht um ein BtMG Verstoß. Ich hab mich schon Recht unfassend informiert und gelesen das man solche Vorladungen eher als "Einladung" sehen sollte. Das haben zumindest die meistens Quellen so gesagt.

Aber dann hab ich auch was anderes gefunden. Beschuldigte müssen weiterhin nicht hingehen aber Zeugen müssen hingehen seid es das neue Gesetz von 2017 gibt. Stimmt das? Ich bin zwar nur Zeuge in der Angelegenheit, aber ich werde keine Freunde verraten und ich weiß das ich mich in dem Gespräch selber Belasten könnte und dann nicht mehr Zeuge, sondern beschuldigter bin. Also hingehen? Oder lieber absagen wie ich es vorhab.

LG GrueneWelten