Türsteher, ein Recht auf Körperverletzung?
Hallo, ich war heute !nüchtern! In köln in der "Klapsmühle" feiern. Aus versehen habe ich im Treppenhaus einen Türsteher angerempelt. Dieser hat mich regelrecht die Treppen heruntergeschubst.. ich habe mich 5 mal entschuldigt. Er hat mir im Endeffekt die Schulter ausgekugelt und mich mit 2 seiner "Kollegen" hinaus geworfen. Welche rechtlichen Schritte kann ich nun einenden, wenn der Drecksschuppen nicht auf mein Anliegen reagiert?
Vielen dank!
feiern,
Köln