Müssen Geschäfte ihre Parkplätze im Winter bei Frost und Schnee gegen Glätte streuen und bei Schnee räumen, damit die Kunden sich dort sicher bewegen können?
Weiter stellt sich mir die Frage, wie es mit öffentlich zugänglichen Plätzen und Parkplätzen außerhalb der Öffnungszeiten, z.B. an Wochenenden, ist. Müssen diese Flächen auch geräumt und gestreut werden?
Wer ist für das räumen und streuen zuständig? Ist es der Mieter oder der Vermieter? Oder muß es eindeutig im Mietvertrag stehen. Kommen die entsprechenden Personen um die Pflichten rum, wenn sie Schilder aufstellen, auf denen steht: eingeschränkter Winterdienst?