Hallo, ich bin Alleinerziehend, halbtags berufstätig, habe 3 Söhne. Der Älteste (19) fängt im Okt. das Studieren an u. erhält dann Bafög. Der zweite (18) ist im 2. Lehrjahr als Kfz-Mechatroniker, sein Verdienst wird auf das Wohngeld mit angerechnet. Der Jüngste (15) geht noch zur Schule. Muß ich den ältesten Sohn auf meinem Wohngeldantrag dann noch vermerken? Er wohnt dann ja nicht mehr dauernd bei mir, erhält Bafög und wahrscheinlich auch Wohngeld. Aber kann es dann auch sein, daß die Wohngeldstelle sagt sie zahlen nichts mehr, weil er weg ist und die Wohnung zu groß ist. (110 qm). Andererseits gibt es bei uns (Mini Dorf in der Oberpfalz) keine anderen billigeren Wohnungen. Wäre dankbar für jeden Tipp!