Antwort
Du kannst beim EMA (Einwohnermeldeamt) jederzeit und ohne Begründung die Adresse einer anderen Person erhalten. Die gesuchte Person muss nur eindeutig identifiziert werden und zwar duch den Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum (oder die frühere Anschrift) Wenn du das über die Person weißt und die Gebühr für die einfache Melderegisterauskunft entrichtest, dann ist das überhaupt kein Problem