Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr im April ein Kleingewerbe angemeldet. Ich war im Network Marketing tätig (ähnlich Tupperware, Prowin etc.).

Zum Einstieg habe ich ein Einstiegsset aus Produkten gekauft. Einige Produkte habe ich weiterverkauft, jedoch nicht alle. Im Dezember des gleichen Jahres habe ich das Gewerbe wieder abgemeldet. Weitere Einkäufe wurden nicht getätigt.

Nun muss ich für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben. Normalerweise würde eine EÜR zur Gewinnermittlung ausreichen, da ich das Gewerbe jedoch aufgegeben habe, fordert das Programm Angaben zum Wechsel der Gewinnermittlungsart.

1. Dort soll ich in einem Feld Hinzurechnungen oder Abrechnungen angeben. Ich hab keine Ahnung, was damit gemeint ist.

2. Außerdem soll ich Angaben zum Veräußerungsgewinn/-Verlust machen. Auch hier habe ich keinen Schimmer, was gemeint sein könnte.

Irgendwo muss ich ja sicher den Wert der Verkaufserlös und der Produkte angeben, die ich behalte, also ins Privatvermögen übergehen.

Kann mir jemand helfen?

LG