Ist das ungefragte Öffnen der Fahrertür eines anderen Kfz strafbar?

Kurz zum Sachverhalt: Gestern wollte ich ein vor mir fahrendes Auto (innerorts) überholen, weil es aus (meiner Sicht!) zu vorsichtig und langsam gefahren ist. Ohne vorher dicht aufzufahren oder mich anderweitig drängelnd bemerkbar zu machen, setzte ich an einer freien und gut übersichtlichen Stelle zum Überholen an. Als ich schon fast an dem Auto vorbei war, gab dessen Fahrerin plötzlich Gas und wollte mich nicht überholen lassen. Da ich mir grundsätzlich keine "Rennen" liefere, habe ich den Fuß vom Gas genommen und meinen Überholvorgang abgebrochen. Da ich ein solches Verhalten (->nicht überholen lassen) für extrem verkehrsgefährdend halte und mit "selbsternannten Verkehrserziehern" eh auf Kriegsfuß stehe, wollte ich die Verkehrsteilnehmerin an der nächsten roten Ampel auf ihr Verhalten ansprechen. Da sie mir nicht die Tür öffnete und nur stur nach vorne schaute, öffnete ich die Tür einen Spalt, bat um Entschuldigung und wollte von ihr wissen, was diese Aktion vorhin sollte. Daraufhin sprang ein (alkoholisierter) Mitfahrer von der Rückbank aus dem Wagen und schrie mich mehrere Male an, dass ich die Finger von dem Wagen lassen soll (obwohl ich nur die Tür geöffnet hatte und danach den Wagen nicht mehr berührte) und fing an wild gestikulierend und leicht schubsend auf mich einzuwirken. Da packte ich ihn am Kragen und sagte ihm deutlich, dass er mir von der Wäsche bleiben soll. Meine Lebensgefährtin hatte inzwischen unser Auto verlassen und sich beschwichtigend dazwischen gestellt. Da von der inzwischen ausgestiegenen Fahrerin auch nur unqualifiziertes Gekreische kam und ich merkte, dass ein normales Gespräch nicht (mehr) möglich ist, bin ich wieder zurück zu unserem Auto gegangen. Auf die Androhung, dass sie jetzt die Polizei verständigen wolle, habe ich nicht mehr reagiert und bin weiter gefahren.

Schon kurz danach musste ich über surreal wirkende Aktion lachen - um einen herum die Weihnachtsbeleuchtung und man geht unsachlich aufeinander los wie 2 Kampfhähne.

Da weder materieller Schaden entstand, noch geschlagen oder beleidigt wurde (von beiden Seiten), würde mich interessieren, welches Nachspiel diese Aktion haben könnte.

Bitte antwortet nur, wenn ihr Eure Antwort mit Wissen stützen könnt. Für wilde Spekulationen habe ich selbst genug Phantasie. ;-)

Verkehrsrecht, überholen
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