Hallo, ich bitte um Antworten zum Thema Anleinpflicht, möglichst mit Nachweisen

Zur Sache: 

3 Häuser weiter von mir, gibt es ein unbebautes Privatgrundstück. Es ist nicht umfriedet, sprich weder eingezäunt noch steht dort ein Schild mit "Betreten Verboten", lediglich ein Schild weist darauf hin, dass es sich um ein Privat-Grundstück handelt und das Parken dort verboten ist.

Jetzt gehe ich dort immer mit meinem Hund hin, damit dieser seine "geschäftlichkeiten" dort erledigen kann, jetzt kam die Polizei (nicht das Ordnungsamt) und nahm meine Personalien auf wegen der Verletzung der Anleinpflicht nach OWiG mit hinweis auf die Stadtverordnung der Stadt Gera. Nach der Stadtverordnung der Stadt Gera ist jedes Gelände, auch privates, welches nicht umfriedet ist, mit öffentlichem zu vergleichen.

Nun meine Frage: 

Stimmt das so? Hat jemand einen Hinweis wo ich Nachschauen kann, meine Bücher und auch Google haben mich nicht weiter gebracht.

Interessant war nur, dass meine Nachfrage, seit wann nicht umfriedete Grundstücke öffentlich sind, einer der beiden Beamten mit: Der Hund könnte ja auf die Straße laufen... beantwortet hat.

 

Ich danke für Antworten

 

Erwin M Greifeld