Vor Kradfahrer A fahren 2 Fahrzeuge auf einer Landstraße:

Klein-LKW B setzt zum Überholen an und Kradfahrer A setzt sich hinter den Klein-Lkw B mit ausreichend Abstand (75+ m), da er ebenfalls PKW C überholen möchte. PKW C in vorderster Reihe möchte plötzlich nach Links in einen Feldweg abbiegen und lässt sich von Klein-LKW B Links überholen und biegt daraufhin ab. Kradfahrer A welcher sich noch im Überholvorgang befindet kann hierauf nicht mehr ausreichend von 100 Km/h Bremsen und kollidiert mit Fahrzeug C. Fahrerin von PKW C bestätigt gegenüber der Polizei keine ausreichende Rückschau gehalten zu haben. Kradfahrer A gibt an den Blinker von PKW C erst kurz vor der eingeleiteten Vollbremsung, wahrscheinlich aufgrund der tiefstehenden Sonne von Links (durchsichtiges in der Sonne reflektierendes Rückleuchten/Blinker Glas) oder durch erst spätes Betätigen, gesehen zu haben und er habe sich auf den vor Ihm überholenden Klein-LKW B konzentrieren müssen und Gegenverkehr (Senke). Für Ihn war beim Beginn des Überholvorgangs nicht klar das PKW C Links in einen Feldweg abbiegen möchte, sonst hätte er nie Überholt.

Kann Kradfahrer A sich auf dieses Gerichtsurteil berufen?

https://www.advopedia.de/news/aktuell/linksabbieger-muessen-auf-ueberholende-achten