Hallo meine Frage ist zum Thema "Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts". und zwar habe ich im April einen Erstantrag ALG 2 gestellt. Nun kommt zum 2. Mal dieses Schreiben, in dem ich aufgefordert werde "alle Tatsachen azugeben, die für Ihren Leistungsanspruch entscheidend sind und die notwendigen Nachweise vorlegen. Im ersten Stand, ich hätte die Voraussetzungen geschaffen, um ALG 2 Anspruch zu haben. Vermutlich, weil meine Chefin meine Stunden herabgestuft hat (Gastronomie und Sommerflaute) und ich nur noch 20h /Monat arbeiten kann. Im 1. Schreiben habe ich allerdings nur geschrieben, dass ich nicht weiß weshalb das Intern so geklärt wurde. Was wollen die jetzt schon wieder von mir? Soll ich das mit der Sommerflaute schreiben, oder was genau wollen die wissen? Wäre es sinnvoll dort anzurufen?