Wenn es wirklich so ist wie du schreibst, das Opfer erheblichen und ggfs. dauerhaften Schaden bekommen hat, dann könnte womöglich eine Haftstrafe drohen.

Im Jugendstrafrecht wird man normal nur zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, wenn schädliche Neigungen festgestellt werden.

Ich frage mich, wieso die Lehrer keinen Verweis ausgestellt haben? Ich denke, ohne Verweis kann es nicht so schlimm gewesen sein?

Als Tipp kann ich dir aber sagen, du hat die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen.

Es gibt das Jugendgericht (mit einem Richter), das Schöffengericht (mit Richter und 2 Schöffen) und die Strafkammer. Wenn im Schöffengericht verhandelt wird, denke ich, kommst du gerade so noch mit Bewährung davon.

Mit gutem Anwalt denke ich, könntest du es so regeln, dass du mit Bewährung + Auflage und vielen Sozialstunden davonkommst.

...zur Antwort

Solange man nicht alt ist und noch seine Zähne hat, sollte man etwas zum Beißen essen und nicht diese Eiweißpulver trinken, die Leute im Altenheim bekommen.

Preisgünstig ist das nicht. Steaks enthalten viel Eiweiß, vor allem Hühner- oder Putensteak. Man kann sich ausrechnen, wie viele Steaks man für 50 Euro bekommt.

Im Supermarkt gibt es z. B. 600g Putensteaks für 4 Euro. Also kann man sich überlegen, ob man für 50 Euro entweder 7500g Steaks oder 4000g Eiweißpulver kauft.

...zur Antwort

Ich denke, das war erst einmal der Antrag der Staatsanwaltschaft, das Hauptverfahren zu eröffnen. Du hast nun Gelegenheit dem Gericht etwas zu schreiben, Tatsachen anzugeben usw. Je nachdem was du tust, wird der Antrag der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich durchgehen und das Hauptverfahren wird eröffnet.

Sobald die Frist des Briefs abgelaufen ist, wirst du einen weiteren Brief bekommen, wo du dann erfährst, wann, wo und in welchem Raum der Termin stattfinden wird. In dem Brief wirst du dann alles weitere erfahren: Zeugen, Beweise, etc. In diesem Brief wird auch stehen was du zu erwarten hast, falls du den Termin nicht wahrnimmst. Ggfs. könntest du vorgeführt werden oder falls das nicht geht, in U-Haft genommen werden.

Es könnte aber auch genau so gut sein, dass die Verhandlung ohne dich stattfinden kann (falls du nicht erscheinst). Das könnte dann aber zu deinem Nachteil werden. Es wird auch im nächsten Brief stehen, ob ohne dich verhandelt werden kann. Falls ja, dann kommt einige Tage später das Urteil auf postalischem Wege zu dir: Dagegen kannst du Widerspruch einlegen.

Wenn man jetzt an das Gericht schreibt das man bei dem Inkasso fast alles abgetragen hat bzw nächsten Monat komplett beglichen ist, die sich da ja auch erkundigen können, wird es trotzdem eröffnet das Verfahren oder wie geht das jetzt von statten?!

Das kannst du tun. Schreibe einfach einen Brief und versende ihn als Einwurf-Einschreiben. Gegebenenfalls wird die Hauptverhandlung dann gar nicht erst eröffnet.

...zur Antwort