Wenn es wirklich so ist wie du schreibst, das Opfer erheblichen und ggfs. dauerhaften Schaden bekommen hat, dann könnte womöglich eine Haftstrafe drohen.
Im Jugendstrafrecht wird man normal nur zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, wenn schädliche Neigungen festgestellt werden.
Ich frage mich, wieso die Lehrer keinen Verweis ausgestellt haben? Ich denke, ohne Verweis kann es nicht so schlimm gewesen sein?
Als Tipp kann ich dir aber sagen, du hat die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen.
Es gibt das Jugendgericht (mit einem Richter), das Schöffengericht (mit Richter und 2 Schöffen) und die Strafkammer. Wenn im Schöffengericht verhandelt wird, denke ich, kommst du gerade so noch mit Bewährung davon.
Mit gutem Anwalt denke ich, könntest du es so regeln, dass du mit Bewährung + Auflage und vielen Sozialstunden davonkommst.