Bis vor Kurzem war ich der Kassier in einem Schützenverein. Nach der Amtsniederlegung habe ich noch für 1/4 Jahr den Zahlungsverkehr auf Wunsch des Vereins weitergeführt, um die Handlungsfähigkeit zu erhalten. Inzwischen wurde wohl eine Nachfolgerin gefunden und der Abteilungsleiter verlangt nun die Herausgabe der Bankkarte, der Zugangsdaten für das Online-Banking, des TAN-Generators und die PIN an ihn.

Zur Bankkarte ist zu sagen, sie bezieht sich natürlich auf das Girokonto des Vereins, ist aber personalisiert - also auf meinen Namen registriert. Die Frage ist nun: Wie wäre Euer Vorschlag, die Angelegenheit zu lösen? Soll ich die EC-Karte dem Abtelungsleiter samt der zugehörigen Unterlagen etc. aushändigen?