Die Situation ist wie folgt: Ich habe ein Stipendium erhalten (EXIST-Gründerstipendium). Ich war unschlüssig ob ich es steuerlich geltend machen sollte oder nicht, also habe ich meinen Stipendienvertrag an das Finanzamt geschickt. Ich bat darum das man mir Auskunft erteilt ob ich einen Steuererklärung einreichen müsse oder nicht.

Per Email antwortete man mir das dieses Einkommen steuerfrei sei. Zur Sicherheit bat ich darum das man mir dies noch einmal schriftlich mitteile. Nun kommt ein Email mit folgenden Inhalt:


**Sehr geehrter Herr XXX,

mit dieser e-mail muss ich die Auskunft vom 04.05.2015/06.05.2015 revidieren. Eine nochmalige eingehender Prüfung ergab, dass es sich bei der Stipendienvergabe der Hochschule XXX um ein EXIST Gründerstipendium handelt. Diese Stipendien dienen der Unterstützung von Existenzgründungsvorhaben und nicht der Förderung der Forschung oder wissenschaftlichen Ausbildung. Sie sind darauf gerichtet, den Übergang von der wissenschaftlichen Ausbildung in den Markt zu ermöglichen. Damit sind EXIST Gründerstipendien nicht nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Sie sind somit verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen und die Einnahmen aus dem Stipendium als sonstige Einkünfte zu erklären. Die Einkommensteuererklärung für 2014 reichen Sie bitte spätenstens bis zum 20.7.2015 ein.

Mit freundlichem Gruß**


Was soll ich jetzt tun? Das Geld was ich ursprünglich für die Steuer beiseite gelegt habe ist nun teilweise anders verwendet wurden - und zwar weil mir das Finanzamt zugesagt hatte das mein Einkommen nicht zu versteuern sei. Ich dachte ein Auskunft vom Finanzamt sei rechtsverbindlich.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.