Ich habe im Jahr 2003 ein Einfamilienhaus meine Großeltern gekauft. Im Jahr 2005 habe ich Ihnen dummerweise ein Wohnungsrecht nach BGB 1093 als beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingeräumt. In dem Vertrag steht außerdem drin, dass diese Dienstbarkeit nicht an Dritte übertragbar ist. Jetzt ist die Großmutter gestorben und der Großvater im Altenpflegeheim. Leider hat mein Onkel die Vormundschaft beim Gericht bekommen und ist jetzt eingesetzten Betreuer für den Großvater der jetzt 91 Jahre alt ist und ein Schwerstpflegefall. Dieser besagte Betreuer hat jetzt bestimmt dass der Großvater in diesem Wohnbereich zurück kommt und eine 24 Stunden Pflegekraft in diesen Wohnungs Bereich einzieht. Der Wohnungsbereich ist nur durch eine Zimmertür getrennt. In dem Vertrag steht außerdem drin, dass Räume wie Heizungskeller Waschküche Garage ,Garten Werkstatt und so weiter in dieses Recht fallen. Die Verwandtschaft besteht darauf diese Räume auch jetzt nutzen zu können. Wir haben aber über Jahre schon sehr persönliche Dinge in diesen Räumen wie Unterlagen Akten und persönliche Sachen. Kann ich diesen Verwandten und auch der Pflegekraft den Zugang verweigern oder wie ist das geregelt was kann ich tun? Selbst die Nebenkosten haben wir uns immer geteilt denn wir waren uns immer einig. Jetzt verlangt der Betreuer jedoch eine detaillierte Auflistung der Nebenkosten und möchte dies auch in Schriftform bekommen. Da wir uns immer einig waren hatten wir auch keinen separaten Zähler weder für Strom noch für Wasser. Kannst mir jemand helfen?