Wenn man Fantasiename verwenden will für z.B. eine Webseite, dann muss man sich im Handelsregister eintrag wahr, auch als Einzelunternehmer und wenn man einen UG gründen will dann sowieso. Dazu braucht man einen Notar und wie viel kostet das ungefähr?

Was lohnt sich dann am Ende des Tages mehr, gleich UG zu gründen oder Einzelunternehmen?
Da man als Einzelunternehmer auch zur Doppeltenbuchführung verpflichtet ist.