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Antwort
Laut Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen (II.1) sind alle Übungen und Prüfungen grundsätzlich ohne Hilfsmittel durchzuführen. Da bei Tauchprüfungen und Übungen zum Tauchen das wesentliche Ziel die Orientierung unter Wasser ist, ist die Schwimmbrille an dieser Stelle als Hilfsmittel anzusehen, da sie die Orientierung unter Wasser erheblich erleichtert.