Hallo, ich ziehe in Kürze von "zu Hause" aus, sprich ich habe dann eine eigene Wohnung und lebe nicht mehr im Elternhaus... bleibe aber in der gleichen Stadt. Beim Einwohnermeldeamt melde ich den Umzug (wenn auch widerwillig, da ich staatliche Register nicht leiden kann). Wie auch immer, es geht mir jetzt ums Auto. Dazu heißt es: "Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbereiches umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein eintragen lassen."

Ich behaupte jetzt aber, ich kann das einfach sein lassen, da ich mit meiner alten Adresse immer noch erreichbar bleibe. Oder dies "offiziell einfach mein zweiter Wohnsitz ist". Ob das geht werde ich auch wohl einfach austesten. Das Auto fahre ich eh nur noch max. 2 Jahre.

Oder könnte das böse enden?