Hallo Liebe helfenden, Ich finde im Internet nichts wirklich eindeutiges und hoffe hier hat jemand Ahnung. In unserem Unternehmen (Modeeinzelhandel) möchte unser CEO durchsetzen dass nur bestimmte Kleidung getragen werden darf. Also nur die Eigenmarke und auch nur in bestimmten Zusammenstellungen. Kosten dafür werden nicht übernommen. Er rechtfertigt das mit dem Mitarbeiterrabatt. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass ein Modeunternehmen das möchte, aber wie ist es Arbeitsrechtlich wenn es in den Verträgen herzu keine Definition gibt:
Kleidungsvorschriften im Einzelhandel. Darf man verlangen nur die eigenmarken zu tragen obwohl vom Arbeitgeber keine Kosten getragen werden?
Arbeitsrecht,
Arbeitskleidung
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