Vor einem Jahr habe ich eine eigene Firma (GmbH) gegründet, die aus zwei Mitarbeitern besteht: ich als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und mein Partner als Angestellter.

Aktuell haben wir den Firmensitz in einer Gewerbeimmobilie, dessen Gewerbe-Mietvertrag wir gern kündigen möchten, um uns einerseits diese Miete einzusparen und andererseits, um die Geschäfte von Zuhause aus durchzuführen. Wir haben keinen Publikumsverkehr, da wir Kundentermine immer außerhalb oder beim Kunden selbst durchführen.

Wir bewohnen ein großes Haus zur Miete mit 3 Räumen, wovon wir den 3. Raum gern als GmbH-Büro nutzen möchten. Ist dies möglich? - Darf die Privatanschrift auch der Firmensitz der Gesellschaft sein, die im Handelsregister eingetragen wird? - Wenn ja, bedarf es in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters? - Haben wir in unserem Fall grundsätzlich das Recht, das 3. Zimmer gewerblich zu nutzen, da es nur durch uns benutzt wird, die beide als Mieter im Mietvertrag stehen und es dadurch zu keinerlei Belästigung der umgebenden Nachbarschaft kommt?

Ich bin Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar.