Ich bin Besitzer einer Doppelhaushälfte. Vor meinem Haus befindet sich eine Zufahrt, welche den Eigentümern von 8 Doppelhaushälften zu gleichen Teilen gehört. Gelegentlich parke ich innerhalb der Einfahrt, oder halte dort für kurze Zeit (ca. 30 Minuten). Ich versperre keine Zufahrt zu einer der restlichen Häuser. Auch die Restbreite der Zufahrt ist ausreichend, um mit einem Pkw an die restlichen Häuser zu gelangen. Es gibt keine im Grundbuch festgelegte Regelung, welche das Parkverhalten innerhalb der Zufahrt regelt. Kann mir jemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben?

Besten Dank vorab.