Ausschließlich abhängig vom Standort, regional "noch" vorhandener Kaufkraft, aktueller Mitbewerbersituation, sehr sachlicher und nüchterner Einschätzung vorhandener eigener Fähigkeiten ist hier vorrangig, auch wenn es sich "nur" um eine "Imbiss"-Eröffnung handelt, eine realistische Bedarfs-Analyse zu erstellen! Das Geld ist zu schnell ausgegeben, aber nur schwerstens wieder rein zu holen! Wenn Sie dann kein Sicherheitspolster mehr für Ihre "Anfänger-Fehler" haben, sind Sie schon im Eimer bevor Sie richtig angefangen haben!!! Und dies ist dann der schon vorprogrammierte berühmte Anfang vom "Ende", zumindest für Ihre nähere Zukunft!

Wenn Sie mit konkreten Vorgaben anfangen wollen, sind mindestens 80.000,- bis 120.000,- aus eigenen Mitteln notwendig (ohne Bank!)wenn ein Standort/Gebäude/Räumlichkeiten vorhanden sind!

Ist es erstmal nur die Idee, rechnen Sie ruhig mal 20.000,- hinzu! Sie wollen ja Ihre Existenz nachhaltig sichern! Diese Kohle müssen Sie in der Regel ausgeben, um erstmal die grundsätzlichen Fragen zum Standort und dessen Entwicklungsmöglichkeiten klären.

Um kostendeckend und existenzsichernd zu wirtschaften, müssen Sie, wenn Sie ausschließlich alleine und ohne Mitarbeiter arbeiten, mindestens 10.000,- netto monatlich erzielen können! Mittel-Verwendung: max. 10 % für vorbereitende Maßnahmen zur Erreichung der Konzessionsfähigkeit! In der Regel sind diese aber vom Eigentümer/Verpächter zu leisten. ca. 25 % für Geräte/Einrichtung/GWG Beschaffung auf dem Gebrauchtmarkt - es gehen derzeit genügend pleite!!!!! Sie sparen mindestens die Hälfte an Invest. Aber Sie sollten genau wissen was Sie benötigen und die Marktpreise kennen!!!!! ca. 5 % erste Warendeckung ca. 3 % Werbung/Marketing ca. 2 % Personalbeschaffung

restlichen 50 % bilden eiserne Rücklage die nur in Notsituationen angegriffen wird und schnellstmöglich wieder aufgefüllt werden muss!

Bei Übernahme eines vorhandenen Betriebes niemals ohne BWA-Nachweis von mindestens 5 zurückliegenden Jahren. Der letzte Nachweis sollte längstens 2 Monate alt sein. Nachweise einer lückenlosen monatlichen Auswertung für die letzten 3 Jahre lassen Rückschlüsse auf Auslastungen und Entwicklung zu, die Ihre Unternehmer-Strategie korrigierend beeinflussen kann. Eine Ablöse setzt sich aus ggf. notwendigen Übernahme des Inventars und vorhandener Umsatzgröße zusammen! Gehen Sie von 2 % des Umsatzes aus 5 Jahren als realistische Abfindung/Ablöse aus, alles andere ist nur ein guter Versuch des Vorgängers, einen Volltrottel genüsslich über den Tisch zu ziehen!!!

Kann der Vorbesitzer/Verpächter hier nichts eindeutig nachweisen, entweder sofort die Finger weg, oder entsprechend pachtfreie Monate aushandeln, (habe hier schon 20 und mehr pachtfreie Monate gesehen!)danach anteilige Umsatzpacht i.H.v. 6,54 % zzgl. Mwst. für die Dauer von 3 Jahren. Aus dem letzten Jahresmittel + 2 % entsteht dann eine faire und solide Pachtsituation! Sie benötigen 3 Jahre um so etwas wie eine realistische Einschätzung zu erhalten. Ab dem 4. Jahr muss es laufen, sonst raus. Das 4. Jahr ist aber Ihr erstes erfolgreiches Jahr. Wenn Sie diesen Umsatz auch noch für die Ermittlung der Pacht heranziehen, arbeiten Sie als Sklave für den Eigentümer! Wenn Ihm dies nicht passt, soll er's selber machen, oder einen Dümmeren suchen!!!

Viel Glück und Bonne Chance! Für eine sinnvolle, kompetente, neutrale und faire weitere Beratung stehe ich (gegen Kostenübernahme) gerne zur Verfügung! Sie erreichen mich über mein Profil!

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Arbeite in der Gastronomie, voll geil

Wer keine Lust zu arbeiten hat, sollte mi'm A.... zu Hause bleiben und von Hartz 4 leben. Da braucht's dann keinerlei Übernahmebereitschaft für Verantwortung, kein ständiges (gründliches und effektives) Nachdenken, kein Dazu-lernen-wollen, kein ausgeprägtes Oranisations- und Improvisationstalent, keinerlei Leidens-, bzw. Opferbreitschaft, keine hohe körperliche und geistige Belastbarkeit, keinerlei Felxibilität, keinen Teamgeist, keine Identifikation mit der Arbeit, dem (guten!)Arbeitgeber, dem Betrieb und last but not Least den Gästen, die ja das Geld ins Haus bringen. Ganz zu Schweigen von mangelnder beruflicher Fachkenntnis, die sich in der Küche auf den Umgang mit einem Cutter für das Öffnen von Convenience und im Service auf ein Tellertaxi beschränkt. Aber ohne das geringste Vorhandensein auch nur einiger dieser Kriterien dennoch die dicke Kohle machen wollen!!! Bleibt bloß weg! Besetzt nicht die vorhandenen Plan-/Lehrstellen, sondern schädigt andere Branchen! 64 % aller IHK-geprüften Gastronomiemitarbeiter beenden nach der Ausbildung ihr Arbeitsverhältnis in den ersten beiden Jahren. Bis dahin haben sie aber soviel Schaden angerichtet, dass die ganze Branche wiedermal ein schlechtes Bild abgibt. Die Kardinal-Fehler liegen aber auf beiden Seiten. Unter den Betreibern erfolgt jetzt endlich das lange überfällige große Sterben in Folge der scharfen Rezession. Mögen nur die Besten überleben! Wir haben genug Penner in diesem (schönen) Job! Also - Tagediebe, Lernfaule, Langschläfer, Partylöwen, T.E.A.M.-Player (Toll-ein-anderer-machts-Typen), Maulhelden, Küchenstars und Möchtegern-Someliers, Selbstverliebte Betriebsleiter - noch schlimmer - Inhaber, Menschenschinder beiderlei Geschlechts vor und hinter der Kulisse - macht euch vom Acker! Eine einzige Lanze kann ich noch brechen. Und zwar für die ungelernten/angelernten aus vielen Ländern dieser Erde, die hier in diesem Land, in dieser Branche ein Auskommen suchen. Darunter gibt es wahre Schätze, ohne die nichts, aber auch gar nichts laufen würde. Die immer da sind! Die sich weiter entwickeln. Wo die Zusammenarbeit mit diesen Menschen die reinste Freude ist! Wo dies alles einen Sinn ergibt. Für diese Menschen werde ich immer da sein! Und ohne sie ist alles nichts!

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http://www.gema.de/musiknutzer/formularschnellsuche/

hier nachschauen, ggf. auch anrufen und sich informieren! Achtung - die Anmeldung und Lizenzholung stellt eine Holschuld dar. Im Falle des Nichtbefolgens, bzw. Nicht-Anmeldens und illegalen Veröffentlichens steht der Tatbestand des Vorsatzes im Raum. Hier gibt es bereits Grundsatzurteile zum Thema Urheberrecht, Recht auf Geistiges Eigentum. Die Urheber/Erzeuger von Ton- und Bildträgern haben einen Eigentumsvorbehalt, den sie gegen Lizenznehmung einzeln oder pauschal abtreten. Als Privatmann bleibt man hiervon leider meist unberührt, da die Rechtsverfolgung zu aufwendig ist. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht dies anzumelden. Ich würde eine Veranstaltung jedenfalls nicht illegal durchführen. Man hat soviele gute "Freunde" die einen leicht in Pfanne hauen und ihren Spaß dabei haben! Nehmen Sie Eintritt, dann kommen die Kosten wieder raus. Schließlich ist nix wert was nix kost! Andere leben schließlich davon - daran muß man hier auch denken!

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